Besonders heikel ist nach S treift/von Känel die Frage, ob eine Vertragsänderung mit Lohnreduktion oder Verkürzung der Kündi­ gungsfrist oder vorzeitiger Vertragsbeendigung jederzeit möglich sei oder ob sie erst nach Ablauf der gesetzlichen Minimalkündigungsfrist in Kraft trete. Das Bundesgericht hat im Entscheid 110 II 170 erklärt, ein Aufhebungsvertrag sei auch gegenüber zwingenden Kündigungs­ bestimmungen unter gewissen Voraussetzungen zulässig ( a.a.O., S. 459). Kuhn weist darauf hin, dass eine Aufhebungsvereinba­ rung bezüglich zwingender Bestimmungen vor Art. 341 OR nur dann stand halte, wenn auf beiden Seiten Konzessionen gemacht werden (Kuhn, a.a.