341 OR kann der Arbeitnehmer während der Dauer des Arbeitsverhältnis­ ses und eines Monats nach dessen Beendigung auf Forderungen, die sich aus unabdingbaren Vorschriften des Gesetzes oder unabdingba­ ren Bestimmungen eines Gesamtarbeitsvertrages ergeben, nicht ver­ zichten. Besonders heikel ist nach S treift/von Känel die Frage, ob eine Vertragsänderung mit Lohnreduktion oder Verkürzung der Kündi­ gungsfrist oder vorzeitiger Vertragsbeendigung jederzeit möglich sei oder ob sie erst nach Ablauf der gesetzlichen Minimalkündigungsfrist in Kraft trete.