66 C. Gerichtsentscheide 3225 Zürich 1992, N. 10 zu Art. 335). Zu beachten ist, dass solche Vereinba­ rungen im Streitfälle nur geschützt werden, wenn nicht eine Berufung auf Art. 341 OR möglich ist (vgl. Kuhn, a.a.O., S. 3). Gemäss Art. 341 OR kann der Arbeitnehmer während der Dauer des Arbeitsverhältnis­ ses und eines Monats nach dessen Beendigung auf Forderungen, die sich aus unabdingbaren Vorschriften des Gesetzes oder unabdingba­ ren Bestimmungen eines Gesamtarbeitsvertrages ergeben, nicht ver­ zichten.