Die Beklagte übertrug dem Kläger mit schriftlichem Werkvertrag die restlichen Baumeisterarbeiten auf einer angefangenen Baustelle. Diese umfassten Baustelleneinrichtung, Stahlbetonarbeiten, Maurerarbeiten und Kaminanlage und wurden zu einem Pauschalpreis von Fr. 9 6 0 0 0 - vergeben. Der Bestellerin wurde Rechnung gestellt für insgesamt Fr. 130500.-.