AR GVP 36/2024, Nr. 1586 Berufsausübungsbewilligung. Eine Komplementärtherapeutin mit einer Erstbewilligung im Kanton St.Gallen hat gestützt auf das Binnenmarktgesetz Anspruch auf Erteilung einer Berufsausübungsbewilligung in Appenzell Ausserrhoden, obwohl sie kein eidgenössisches Diplom besitzt. Prüfung der Gleichwertigkeit der Zulassungssysteme für Komplementärtherapeutinnen und Komplementärtherapeuten nach Binnenmarktgesetz. Entscheid des Departements Gesundheit und Soziales, 05.12.2024