beim höchstmöglichen Pflegetarif von mehr als 220 Minuten pro Tag ein Anspruch auf einen Betrag der Versicherung von Fr. 115.20. Dies entspricht einem monatlichen Anspruch von Fr. 3'456.00 (Fr. 115.20 x 30), welcher deutlich über den Maximalleistungen einer deutschen Pflegeversicherung liegt. Die Ausnahmeregelung von Art. 2 Abs. 8 KVV setzt rechtsprechungsgemäss voraus, dass die ausländische Krankenversicherung keine Limitierung wie maximale Kosten pro Tag oder maximale Versicherungsdeckung oder Deckungsausschlüsse aufweist.