Die erforderliche Bestätigung, wonach Behandlungen in der Schweiz zu schweizerischen Tarifen übernommen werden und keine Begrenzung erfolgt und die Kosten auch im Falle einer Pflegebedürftigkeit unbegrenzt übernommen werden, fehlt hingegen. Ebenso wenig wird bestätigt, dass eine freie Wahl des Leistungserbringers in der Schweiz sowie ein weltweiter Versicherungsschutz besteht. Im Gesuchsformular wird ausdrücklich festgehalten, dass das Anbringen eines Vorbehalts bei der Bestätigung des ausländischen Privatversicherers zur Ablehnung des Gesuchs führt.