d) Im vorliegenden Fall wurde dieses Formular nicht durch die Versicherung ausgefüllt. Stattdessen legte die Gesuchstellerin eine separate Bestätigung ihrer Privatversicherung bei ("Bescheinigung des Auslandversicherers zum Krankenversicherungsschutz in der Schweiz" vom 14. August 2023). Darin bestätigt die Krankenversicherung Y, dass die Gesuchstellerin in der Schweiz Anspruch auf Kostenerstattung aus dem versicherten Tarif X. im vollen bedingungsgemässen Umfang habe und verweist gleichzeitig auf die Allgemeinen Versicherungsbedingungen und das deutsche Versicherungsvertragsgesetz.