Das Gesuchsformular um Befreiung von der Krankenversicherungspflicht für Personen mit einer ausländischen Privatversicherung enthält auf Seite 2 ein vorgefertigtes Formular mit den notwendigen Angaben, welches durch die ausländische Versicherung auszufüllen und zu bestätigen ist. So hat der ausländische Versicherer zu bestätigen, dass die Kosten für medizinische Behandlungen in der Schweiz nach schweizerischen Tarifen übernommen werden und keine Begrenzung auf Erstattungssätze im Herkunftsstaat erfolgt, im Falle einer Pflegebedürftigkeit die Kosten nach den in der Schweiz geltenden Tarifen übernommen werden und