Im vorliegenden Fall hat die Perimeterkommission zwei Zonen gebildet. Die erste Zone wird mit hundert Prozent berücksichtigt und umfasst den in der Bauzone rechtskräftig ausgeschiedenen und ausserhalb der Bauzonen in gleicher Art und Weise ermittelten Gewässerraum von 5.5 Meter ab der Gewässerachse. Die zweite Zone wird mit fünfzig Prozent berücksichtigt und umfasst jene Gebiete, in denen die Gefahrenkarte zumindest eine mittlere Hochwassergefährdung ausweist. Während die erste Zone vor allem die Lage und die Entfernung zum Gewässer berücksichtigt, werden bei der zweiten Zone die möglichen Wasserstände und der Wasserverlauf bei Hochwasser berücksichtigt.