Dieselbe Aufteilung ist bei bestehenden Strassen und Werkleitungen vorgesehen. Als Grundlage dient im vorliegenden Verfahren damit die Grundstücksfläche. Durch den Einbezug der Gebäudefläche kann die bestehende Nutzung angemessen berücksichtigt werden. Mit dem Nutzungsfaktor werden die künftigen Nutzungsmöglichkeiten abgebildet, da beispielsweise im Wald nur schon aufgrund der gesetzlichen Grundlagen andere Möglichkeiten bestehen als in einer bestehenden Hochbaute. Damit hat die Perimeterkommission diesen Faktor im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben festgelegt.