Zusammenlegung der beiden Bachläufe zu einem günstigeren Preis übernommen würde. Schliesslich müsse bei der Berechnung der Beitragshöhe miteinbezogen werden, dass die Parzellen am östlichen Bachlauf mehr wert würden, da sich die Bebaubarkeit der Liegenschaften verbessere. Es sei nicht korrekt, dass nur drei Parzellen an Wert zunehmen würden. […]