Da unklar sei, ob und wann diese Sanierung erfolge, könne nicht von einer bloss temporären Verschlechterung der Hochwassersituation die Rede sein. Ausserdem führen die Rekurrenten sinngemäss aus, dass die Sanierung dieses Durchlasses nur von den Anstössern des westlichen Bachlaufs bezahlt werden müsse, während vom Wasserbauprojekt W-2 vor allem die Anstösser des östlichen Bachlaufs profitieren würden und die Anstösser des westlichen Bachlaufs hierfür beitragspflichtig seien. Ferner machen die Rekurrenten geltend, dass durch die Zusammenlegung des östlichen und des westlichen Bachlaufs die Fliessgeschwindigkeiten auf den Parzellen Nrn.