Aus den Erwägungen: 7.a) Weiter rügen die Rekurrenten, die Perimeterkommission habe die Beitragshöhen falsch berechnet. Die Perimeterkommission sei von den massgebenden gesetzlichen Grundlagen abgewichen, da sie nicht vorgesehene Faktoren miteinbezogen habe. Bei der Einteilung der beitragspflichtigen Grundstücke in die verschiedenen Zonen seien die konkreten Verhältnisse zu wenig beachtet worden. Ausserdem habe die Perimeterkommission ausser Acht gelassen, dass die Rekurrenten durch die temporäre Erhöhung der Gefährdung auf den Parzellen Nrn. 2 und 3 zumindest bis zur Sanierung des Durchlasses an der T-Strasse benachteiligt würden.