Die Perimeterkommission Appenzell Ausserrhoden wies die Einsprache mit Einspracheentscheid vom 28. Oktober 2021 ab, wogegen A. und B. (im Folgenden: Rekurrenten), vertreten durch Rechtsanwalt Z., mit Eingabe vom 11. November 2021 Rekurs beim Regierungsrat erhoben, welcher das Rekursverfahren bis zur Erledigung der Rechtsmittelverfahren gegen das Wasserbauprojekt W-2 sistierte. Nachdem sämtliche gegen das Wasserbauprojekt W-2 erhobenen Rechtsmittel rechtskräftig erledigt werden konnten, hob der Regierungsrat die Sistierung im Rekursverfahren betreffend den Kostenverteiler C-Bach auf.