A. und B. sind die Eigentümer der Parzellen Nrn. 1, 2 und 3 in der Gemeinde X. Die Parzelle Nr. 1 ist mit dem Wohnhaus Assekuranz-Nr. 11 überbaut. Da durch die Parzellen Nrn. 2 und 3 der westliche Bachlauf des C-Bachs offen geführt wird, sind diese Parzellen unbebaut. In Bezug auf die Kostentragung erliess die Perimeterkommission Appenzell Ausserrhoden am 2. Mai 2019 den Kostenverteiler C-Bach (Bauperimeter 3. Etappe und Unterhaltsperimeter 1.-3. Etappe). A. und B. erhoben Einsprache gegen das Wasserbauprojekt W-2 beim Departement Bau und Volkswirtschaft und Einsprache gegen den Kostenverteiler C-Bach bei der Perimeterkommission Appenzell Ausserrhoden. Die Perimeterkommission