10 zu Art. 18a RPG). Die Beurteilung, ob für eine Solaranlage das Meldeformular B5 oder ein Baugesuch eingereicht werden soll, obliegt in erster Linie dem Bauherrn. Da diese Beurteilung für den Bauherrn unter Umständen schwierig sein kann, wäre es ihm geraten, sich im Zweifelsfall für die Durchführung eines Baubewilligungsverfahrens zu entscheiden (ABEGG/DÖRIG, Energiekompass, Schritt für Schritt durch das Planungs- und Bewilligungsverfahren, EspaceSuisse Raum & Umwelt 3/2019 S. 37 f.). Wird eine Solaranlage gestützt auf eine Meldung realisiert, trägt die Bauherrschaft das Risiko einer allfälligen nachträglichen Überprüfung der Rechtmässigkeit dieser Solaranlage.