(lit. b), nach dem Stand der Technik reflexionsarm ausgeführt werden (Bst. c) und als kompakte Fläche zusammenhängen (lit. d). Der in Art. 18a Abs. 1 RPG festgelegte Verzicht auf eine Baubewilligung bedeutet nicht, dass die gestützt auf eine Meldung installierte Solaranlage automatisch auch materiell rechtmässig ist. Die materiell-rechtlichen Anforderungen an Bauvorhaben müssen vielmehr nach wie vor eingehalten werden (Bundesamt für Raumentwicklung ARE, Erläuternder Bericht vom 2. April 2014 zur Totalrevision der Raumplanungsverordnung, S. 16 [im Folgenden: Erläuternder Bericht]). Durch die in Art. 18a Abs. 1 RPG festgelegte Bewilligungsfreiheit