Zwar sind die Aussengeräte mit einer Hülle versehen, welche die technischen Geräte vor Witterungseinflüssen schützen und eine gefährdende Kontaktaufnahme durch Personen und Tiere verhindern. Die besagte Hülle dient jedoch nicht dazu, Menschen, Tieren oder Sachen, welche nicht Bestandteil der Wärmepumpe bilden, Schutz zu bieten. Folglich sind die Aussengeräte der geplanten Luft/Wasser-Wärmepumpe, welche lediglich eine Höhe von 0,7 m, eine Breite von 1,1 m und eine Tiefe von 0,5 m aufweisen, nicht als Bauten zu qualifizieren.