(BALTHASAR HEER, St. Gallisches Bau- und Planungsrecht, 2003, Rz. 357 f.). Die Aussengeräte der geplanten Luft/Wasser-Wärmepumpe stellen Werke dar, welche fest mit dem Boden verbunden sind und ein gewisses Volumen aufweisen. Sie sind aber weder überdacht, noch bieten sie in anderer Art und Weise die Möglichkeit des Schutzes für Mensch, Tier oder Sachen vor äusseren Einflüssen. Zwar sind die Aussengeräte mit einer Hülle versehen, welche die technischen Geräte vor Witterungseinflüssen schützen und eine gefährdende Kontaktaufnahme durch Personen und Tiere verhindern.