Nr. 3, Einsprache mit dem Antrag, dass das Baugesuch abzuweisen sei. Mit Baugesuchs- und Einspracheentscheid vom 23. August 2022 erteilte die Baubewilligungskommission der Gemeinde P dem Baugesuch von A und B die Baubewilligung unter Nebenbestimmungen und wies die Einsprache von W und V ab. Gegen diesen Entscheid erhoben W und V (im Folgenden: Rekurrenten) mit Eingabe vom 15. September 2022 Rekurs beim Departement Bau und Volkswirtschaft.