Sachverhalt: A und B reichten ein Baugesuch für den Ersatz der sich im Wohnhaus Assek.-Nr. 2 auf der Parz. Nr. 2 befindenden Ölheizung durch eine Luft/Wasser-Wärmepumpe ein. Das Baugesuch sah unter anderem die Errichtung von zwei Aussengeräten der Luft/Wasser-Wärmepumpe auf der Ostseite des Wohnhauses Assek.-Nr. 2 vor. Während der öffentlichen Auflage des Baugesuchs erhoben W und V, Eigentümer der Parz. Nr. 3, Einsprache mit dem Antrag, dass das Baugesuch abzuweisen sei.