AR GVP 35/2023, Nr. 1580 Baubewilligungsverfahren. Grenzabstand: Die Aussengeräte der geplanten Luft/Wasser-Wärmepumpe stellen Anlagen dar, weshalb diese keinen Grenzabstand einzuhalten haben. Entscheid des Departements Bau und Volkswirtschaft, 13.03.2023