Durch diese Schnittebenen entstehen an der Fassade auf der Höhe des bestehenden Terrains jeweils zwei Schnittpunkte. Die vertikale Lage des Bezugspunktes wird dadurch ermittelt, indem die beiden Schnittpunkte jeweils durch eine Linie verbunden werden und deren Abstand auf der Höhe des Schwerpunktes gemittelt wird. Der Bestandteil der Verfahrensakten bildenden Bestimmung des Niveaupunktes vom 12. August 2021 ist zu entnehmen, dass der Niveaupunkt nach der vorstehend beschriebenen Vorgehensweise ermittelt worden ist. Die Rüge des Rekurrenten, dass der Niveaupunkt nicht korrekt ermittelt worden sei, erweist sich daher nicht als gerechtfertigt.