10 Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege [VRPG; bGS 143.1]). Wären am Gespräch vom 15. Januar 2018 auch andere Optionen als die drei Varianten zur Auflösung des Arbeitsverhältnisses besprochen oder wären dem Rekurrenten die Konsequenzen der Unterzeichnung einer fristlosen Kündigung aufgezeigt worden, wäre es am Ressort Soziales gelegen, dies mit einem Protokoll aufzuzeigen oder zumindest im Rahmen der Rekursverfahren darzulegen.