"Lieber Z. Hiermit kündige ich [der Rekurrent] meine Stelle als Leiter Gastronomie der Heime Y. per sofort. Eine weitere Zusammenarbeit ist für mich nicht mehr möglich." Unterhalb dieses Abschnitts bestätigten der Vorgesetzte sowie die Leiterin Personal mit ihrer Unterschrift, dass sie die Kündigung am 15. Januar 2018 erhalten haben. Der Vorgesetze fügte dabei handschriftlich hinzu: "X. kann sofort eine neue Stelle suchen." Seite 2/4 Verwaltungsentscheid AR GVP 33/2021, Nr. 1573