d) Vorliegend ist unbestritten, dass dem Rekurrenten am Gespräch vom 15. Januar 2018 vom Vorgesetzten des Rekurrenten und der Leiterin des Personaldienstes drei mögliche Handlungsoptionen für das weitere Vorgehen unterbreitet wurden. Dabei handelt es sich gemäss übereinstimmender Darstellung um eine Aufhebungsvereinbarung, eine Kündigung durch die Gemeinde und eine Kündigung durch den Rekurrenten. Unbestritten und aktenkundig ist weiter, dass der Rekurrent am 15. Januar 2018 ein von der Leiterin Personaldienst formuliertes Schreiben unterzeichnete, in welchem unter dem Übertitel "Kündigung per sofort" festgehalten wird: