Wird ein Mitarbeiter zu einer eigenen Kündigung gedrängt, kann dies unter Umständen zu einer Umgehung von gesetzlichen Bestimmungen führen. Dies wurde vom Arbeitsgericht Zürich in einem Fall bejaht, wo aufgrund der konkreten Umstände davon ausgegangen werden musste, dass der Mitarbeiter keinen eigenen Willen hatte, das Arbeitsverhältnis mit einem vom Arbeitgeber vorformulierten Kündigungsschreiben per sofort aufzulösen (Urteil vom 3. September 2013, in: Jahrbuch des schweizerischen Arbeitsrechts [JAR] 2014, S. 557 ff.).