Im Anschluss an dieses Gespräch unterzeichnete X. eines dieser Schreiben, mit welchem festgehalten wurde, dass er seine Stelle als Leiter Gastronomie per sofort kündige. Mit einem Schreiben vom 23. Januar 2018, das als "Einsprache gegen missbräuchliche Kündigung" bezeichnet wurde, bat X. die Leiterin Personaldienst, seine Kündigung zu widerrufen bzw. zu annullieren. Zur Begründung hielt er fest, dass er am 15. Januar 2018 arbeitsunfähig gewesen sowie unter Druck gesetzt und genötigt worden sei, eine von drei Varianten zu unterschreiben.