6.d) Das Bauprojekt soll grösstenteils auf der der Wohnzone W3 zugewiesenen Teilfläche des Baugrundstücks realisiert werden, die südöstliche Ecke des Hauses 2 soll auf der in der Wohnzone W2 gelegenen Grundstücksfläche erstellt werden. Dem angefochtenen Entscheid ist zu entnehmen, dass sich die kommunale Bau- Seite 1/2 Verwaltungsentscheid AR GVP 33/2021, Nr. 1570