6.c) Die von der Baueingabe erfasste Parzellenfläche umfasst das neue Grundstück Nr. 420, welches die ursprünglichen Grundstücke Nrn. 420, 466, 4476 und eine Teilfläche des Grundstücks Nr. 467 beinhaltet. Als Berechnungsgrundlage wird grundsätzlich die im Grundbuch eingetragene Grundstücksfläche übernommen (FRITZSCHE/BÖSCH/WIPF/KUNZ, Zürcher Planungs- und Baurecht, 6. Aufl., S. 920). Das neue Grundstück Nr. 420 weist eine Grundfläche von 2‘361 m2 auf. Vorliegend ist unbestritten, dass die Bruttogeschossfläche des vorgesehenen Bauvorhabens 653.40 m2 beträgt. Zu dieser Zahl zu addieren ist der Bestand von 354.50 m2 betreffend das Wohnhaus mit Scheune Assek.