Sachverhalt: Der Zonenplan weist die nördliche Teilfläche des Baugrundstücks der Wohnzone W3 zu, wogegen sich die südliche Teilfläche des Baugrundstücks in der Wohnzone W2 befindet. Die nördliche Teilfläche des Baugrundstücks weist ein kleineres Flächenmass als die südliche Teilfläche auf. Ein Bauvorhaben soll grösstenteils auf der nördlichen Teilfläche und zu einem kleineren Teil auf der südlichen Teilfläche erstellt werden. Die kommunale Baubewilligungsbehörde hat hinsichtlich der Ausnützungsziffer die Zonenkonformität des Bauvorhabens bejaht.