Hinsichtlich der Lage des geplanten Verpflegungsstandes an einem Wander- bzw. Bikeweg ist festzuhalten, dass gemäss kommunalem Zonenplan im näheren Umfeld in einem Radius von 800 m bis 1.5 km diverse verstreute Bauzonen bestehen, durch welche ein Wander- und Bikeweg führt und ein Verpflegungsstand grundsätzlich bewilligungsfähig wäre. Zudem sind Start- und Endpunkte sowie Zwischenstationen der diversen Wan- der- bzw. Bikerouten in diesem Gebiet grösstenteils die Dörfer Walzenhausen, Wolfhalden, Heiden, Oberegg oder die Ortschaft Rheineck, welche sich aufgrund der bestehenden Bauzonen und der Lage ideal für einen Verpflegungsstand eignen.