Weiter stellte das Departement Bau und Volkswirtschaft anlässlich des Augenscheines fest, dass sich dort, wo sich die bereits ausgeführte Geländeaufschüttung befindet, vorher eine etwas steilere Böschung befunden hat. Diese Böschung konnte jedoch auch ohne eine Geländeaufschüttung bewirtschaftet werden. Vielmehr besteht durch die bereits ausgeführte Geländeaufschüttung eine neue, nur sehr wenig flachere Böschung als die vorbestehende, einfach an einem anderen Ort. Insgesamt liegen keine standörtlichen Verhältnisse vor, welche in Bezug auf die bereits ausgeführte Geländeaufschüttung für einen Standort innerhalb des Gewässerraumes sprechen.