Weil das der Landwirtschaftszone zugewiesene Land langfristig landwirtschaftlich bewirtschaftet werden soll, muss es vor Beeinträchtigungen geschützt werden. Das Abstellen von Motorfahrzeugen auf der Alpweide stellt insofern eine Gefahr für die Alpweide dar, als die Grasnarbe durch das Zu- und Wegfahren der Motorfahrzeuge beschädigt werden kann. Massgebend für die Beurteilung ist schliesslich, dass die Parkplatznutzung nicht nur sporadisch, sondern mit einer gewissen – zwar vom Wetter abhängigen – Regelmässigkeit erfolgt, und dass die Nutzung auf die Dauer ausgerichtet ist.