3.b) Die regelmässige Benützung der Alpweide von den Passagieren der Bergbahn oder den Freizeitsportlern als Parkplatz für Motorfahrzeuge hat nach der Beurteilung des Departementes Bau und Volkswirtschaft erhebliche Auswirkungen auf die Alpweide und das sie umgebende Gebiet, so dass sich eine vorgängige Kontrolle durch die zuständigen Behörden als erforderlich erweist. Massgebend für diese Beurteilung ist zum einen die Lage der Alpweide in der rechtskräftigen Grundwasserschutzzone S2 bzw. S3 nach der kantonalen Gewässerschutzkarte.