Sachverhalt: Die fragliche Alpweide ist nach dem Zonenplan Nutzung der Landwirtschaftszone und nach der kantonalen Gewässerschutzkarte teilweise der rechtskräftigen Grundwasserschutzzone S2 bzw. S3 zugewiesen. Die Grundeigentümerin der Alpweide hat mit der Betreiberin einer Bergbahn, deren Talstation sich auf dem Nachbargrundstück befindet, vereinbart, dass die Alpweide ausserhalb der Alpsaison als Parkplatz für Motorfahrzeuge benutzt werden darf.