c) Der bereits teilweise erstellte Zaun auf der Parzelle Nr. XY soll in der kommunalen Ortsbildschutzzone errichtet werden. Den Vorakten lässt sich entnehmen, dass bereits rund zwölf Zaunpfähle erstellt und sie fest mit dem Boden verbunden sind. Ihre Dimensionierung ist den Akten zu entnehmen. Soweit für das Departement Bau und Volkswirtschaft ersichtlich, soll der Zaun nach Fertigstellung zudem rund 16 bis 18 Meter lang sein. Sodann ist festzuhalten, dass die kommunale Ortsbildschutzzone die architektonisch und geschichtlich wertvollen Ortsbilder umfasst und dem Schutz bzw. dem Erhalt des typischen Charakters des Ortsbildes dient (Art.