Die privatrechtliche Frage der Entschädigung kann folglich nicht im öffentlich-rechtlichen Verfahren zur Ausscheidung einer Grundwasserschutzzone geregelt werden. Es besteht keine gesetzliche Grundlage, mit welcher eine privatrechtliche Angelegenheit im öffentlich-rechtlichen Grundwasserschutzzonenverfahren erzwungen werden könnte. Seite 1/1