Der derzeit als öffentlicher Fussweg klassierte östliche Teil der Parzelle 2001 bleibt auf seiner ganzen Breite und Länge als Privatstrasse mit signalisiertem Fahrverbot dem öffentlichen Fahrverkehr entzogen. Die Genossenschaft hat den öffentlichen Fahrverkehr an den Zugängen zum östlichen Teil der Parzelle 2001 durch Fahrverbotstafeln mit der Bezeichnung „Privatstrasse“ abzuhalten.