Sofern die finanziellen Verhältnisse eine Rückerstattung nicht zuliessen, wurde A.X. ersucht, den beigelegten Fragebogen zur Erhebung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse auszufüllen und bis zum 22. April 2018 zurückzusenden. Nachdem A.X. nicht auf das Schreiben vom 6. April 2018 reagierte, räumten die Sozialen Dienste der Gemeinde C. mit Schreiben vom 2. Mai 2018 nochmals eine Frist bis zum 16. Mai 2018 ein, die bezogenen Unterstützungsleistungen zurückzuerstatten oder sich zu melden. A.X. liess die neu angesetzte Frist ungenutzt verstreichen.