AR GVP 30/2018, Nr. 1559 Sozialhilfe. Kann die Sozialhilfebehörde die finanziellen Verhältnisse mangels Mitwirkung und Einreichung von Unterlagen nicht prüfen, darf sie nicht ohne Weiteres von einer wesentlichen Verbesserung der finanziellen Verhältnisse ausgehen. Entscheid des Departements Gesundheit und Soziales, 21.09.2018