e) Bezugnehmend auf die Bestimmungen von Art. 112 Abs. 2 BauG in Verbindung mit Art. 27a RPG ergibt sich, dass die Abteilung Raumentwicklung das öffentliche Interesse am Landschaftsschutz zu Unrecht höher gewichtet hat als das private Interesse der Rekurrenten, die Remise nach den betrieblichen Bedürfnissen zu gestalten. Damit hat die Abteilung Raumentwicklung die Bewilligung für das Metall-Sektionaltor mit Holzdekorfolie zur landwirtschaftlichen Remise zu Unrecht verweigert und eine Auflage verfügt, welche nicht rechtmässig ist. Seite 2/2