b) Bei der Verweigerung der Baubewilligung und der Auflage, dass das Metall-Sektionaltor mit Holzdekorfolie zur landwirtschaftlichen Remise durch ein Echtholztor zu ersetzen ist, handelt es sich um eine Massnahme, die geeignet ist, die von Art. 112 BauG verlangte gute Gesamtwirkung im Landschaftsbild zu erzielen.