AR GVP 30/2018, Nr. 1558 Bauen ausserhalb der Bauzone. Neubau eines Wohnhauses mit angebauter landwirtschaftlicher Remise. Mangelnde Interessenabwägung und Begründung der Verweigerung der Baubewilligung für ein mit einer Holzdekorfolie beschichtetes Metall-Sektionaltor. Unzulässige Auflage, das mit einer Holzdekorfolie beschichtete Metall-Sektionaltor durch ein Echtholztor zu ersetzen. Entscheid des Departements Bau und Volkswirtschaft, 04.12.2018