c der Verordnung zur Interkantonalen Vereinbarung für Soziale Einrichtungen übernimmt im Bereich C (stationäre Therapie- und Rehabilitationsangebote im Suchtbereich) die betreffende Gemeinde die Leistungsabgeltung bei ausserkantonalen Platzierungen. Es findet sich für den Bereich C keine anderslautende Regelung, weshalb die Finanzierung in diesem Bereich in Übereinstimmung mit dem Kommentar zur IVSE über die Sozialhilfe erfolgt. Seite 1/1