Am 31. März 2014 erschien der Angeklagte in den Räumlichkeiten der Sozialen Dienste X. nach telefonischer Anmeldung. Gegenüber dem dortigen Sozialarbeiter F. erklärte er, die ganze Schweiz sei ein diktatorisches Regime und lobte ausdrücklich denjenigen Ausländer, der im vergangenen Jahr in Luzern mit einer Pistole auf Schweizer losgegangen sei. Weiter erklärte er, dies sei das einzig Richtige, Schweizer abzuschiessen. Als zusätzliche Gestik formte er seine Hand zur Pistole und machte Schussbewegungen. Aufgrund dieser Äusserungen sah sich F. gezwungen, seine Unterredung mit dem Angeklagten abzubrechen. Anderntags entschuldigte dieser sich bei F. dafür. b)