O., S. 359; anderer Meinung: Urteil BGer 6B_825/2010, E. 2.3, welches allerdings zum bis 31. Dezember 2010 geltenden Recht erging). Diese Umstände reichen nach Ansicht des Obergerichts ohne weiteres aus, um das Vorliegen eines örtlichen Anknüpfungspunkts zu bejahen. OGer, 12.01.2016 Auf die gegen diesen Beschluss erhobene Beschwerde des Beschuldigten ist das Bundesgericht in seinem Entscheid vom 29. August 2016 nicht eingetreten (Urteil BGer 1B_209/2016). 3693 Anklagegrundsatz (Art. 9 StPO). Anforderungen an den Inhalt der Anklageschrift in objektiver und subjektiver Hinsicht (Art. 325 Abs. 1 lit. f StPO).