Strafprozessordnung, 2. A., Zürich/Basel/Genf 2014, N 4 zu Art. 39 und N 1 zu Art. 40) schliessen sich der von Niklaus Schmid vertretenen Meinung an. Andreas Baumgartner (a.a.O., S. 448) weist auf einen Entscheid des Obergerichts des Kantons Zürich vom 17. August 2009 hin, wonach bei Unzuständigkeit kein Nichteintretensentscheid erlassen werden dürfe. Andreas Baumgartner (a.a.O., S. 448) schliesst sich der Meinung von Erich Kuhn i.S. der Einschränkung der Überprüfbarkeit der örtlichen Zuständigkeit aus Praxissicht, insbesondere eines beschleunigten Verfahrensganges respektive -abschlusses, an.