Mit der Erteilung der Bewilligung hat die Abteilung Raumentwicklung die Betriebsnotwendigkeit des besagten angebauten Unterstands explizit bejaht. Aus der Stellungnahme des Landwirtschaftsamts vom 17. Oktober 2015 geht jedoch hervor, dass der Betrieb der Rekurrenten im Verhältnis zur Betriebsgrösse übermechanisiert ist und daher der berechnete Flächenbedarf eher hoch erscheint. Aus den Akten lässt sich aber nicht entnehmen, ob sich die Abteilung Raumentwicklung im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens ein Bild von den vorhandenen räumlichen Gegebenheiten und den Fahrzeugen und Geräten des Landwirtschaftsbetriebs gemacht hat.